Äskulabstab

20. Norddeutscher Heilpraktiker Kongress

Heilpraktiker helfen heilen!

Vortrag V 03

Die Praxis im Internet und in sozialen Netzwerken – was bei Werbung zu beachten ist

Werbung – das ist für viele Heilpraktiker ein eher unbeliebtes Thema. Die meisten vertrauen darauf, dass Werbung ohnehin unzulässig sei und sich (Behandlungs-)Qualität im herumsprechen wird.

Viele gehen davon aus, dass Empfehlungen „schon reichen werden“ und sind bei dem Thema Werbung und Akquise eher zurückhaltend. Einige glauben auch, Werbemaßnahmen seien ohnehin nicht zulässig.

Aber ohne Akquise von Neukunden / neuen Patienten wird es im Zweifel nicht gehen. Praxen benötigen regelmäßigen Zulauf. Selbst dann, wenn sie aktuell gut ausgelastet sind, sollte dieses Thema nicht ganz vernachlässigt werden. Dazu kann die Präsenz im Internet, vor allem in den sozialen Medien hilfreich sein. Denn: Akquise meint Maßnahmen der Patientengewinnung, Werbung dagegen alle Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um seiner Zielgruppe Informationen zukommen zu lassen. Sie ist damit Bestandteil der Kommunikationspolitik im Marketing.

Dabei sollte nicht vergessen werden: Menschen, die eine Behandlung in Anspruch nehmen, können in der Regel weder die Qualifikation des Behandelnden beurteilen noch die Qualität einer Behandlung abschätzen.

Wie also kann die eigene Praxis aus der Masse hervorstechen und was ist dabei zu beachten, um teure Abmahnungen möglichst zu vermeiden?

Rechtsanwältin Prof. Dr. jur. Birgit Schröder

Sa. 18.11.2023, 10:00 – 10:45 Uhr

CCH – Saal C

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